Rechtsform
Stiftung privaten Rechts eingetragen im Stiftungsregister des Landes Sachsen
Registernummer: 03/2009
Bankverbindung: Sparkasse Leipzig
IBAN: DE35 8605 5592 1100 1111 11 BIC: WELADE8LXXX
Mit dem rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen “Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements” sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen deutlich verbessert worden.
Mit einer Zuwendung an die als gemeinnützig annerkannte Stiftung Friedliche Revolution unterstützen Sie nicht nur die Arbeit der Stiftung, Sie können auch selbst steuerlich davon profitieren.
Der allgemeine Spendenabzug beträgt nun 20 % des jährlichen Gesamteinkommens bzw. bei Firmen maximal 0,4 % der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter. Spendenbescheinigungen stellen wir Ihnen gerne aus.
Sie können die Stiftung auch langfristig unterstützen, in dem Sie zustiften. Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen und bringen der Stiftung damit für die Zukunft höhere Erträge, die der Arbeit der Stiftung dann wieder zu Gute kommen. Zustiftungen können bis zu einer maximalen Höhe von 1 Mio. Euro über 10 Jahre als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Beträgt die Zustiftung mindestens 500 Euro, erhalten Sie zusätzlich Sitz- und Stimmrecht in der Stifterversammlung.
Auch bei testamentarischen Zuwendungen an die Stiftung und bei der Überlassung geerbter Vermögenswerte an die Stiftung gibt es steuerliche Vergünstigungen. Bitte wenden Sie sich an den Vorstand der Stiftung, der Sie gerne weiter berät.
So bewirkt ein Testament noch nach Ihrem Lebensende Gutes
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Mit dem rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getretenen “Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements” sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen deutlich verbessert worden.
Mit einer Zuwendung an die als gemeinnützig annerkannte Stiftung Friedliche Revolution unterstützen Sie nicht nur die Arbeit der Stiftung, Sie können auch selbst steuerlich davon profitieren.
Der allgemeine Spendenabzug beträgt nun 20 % des jährlichen Gesamteinkommens bzw. bei Firmen maximal 0,4 % der gesamten Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter. Spendenbescheinigungen stellen wir Ihnen gerne aus.
Sie können die Stiftung auch langfristig unterstützen, in dem Sie zustiften. Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen und bringen der Stiftung damit für die Zukunft höhere Erträge, die der Arbeit der Stiftung dann wieder zu Gute kommen. Zustiftungen können bis zu einer maximalen Höhe von 1 Mio. Euro über 10 Jahre als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Beträgt die Zustiftung mindestens 500 Euro, erhalten Sie zusätzlich Sitz- und Stimmrecht in der Stifterversammlung.
Auch bei testamentarischen Zuwendungen an die Stiftung und bei der Überlassung geerbter Vermögenswerte an die Stiftung gibt es steuerliche Vergünstigungen. Bitte wenden Sie sich an den Vorstand der Stiftung, der Sie gerne weiter berät.
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